Rauchmelder tauschen

Im Laufe der Zeit unterliegen alle Luftkanalrauchmelder verschiedensten äußeren Einflüssen, die das Ansprechverhalten der verbauten Rauchmeldeköpfen beeinflussen. Dazu gehören unter anderem Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, mechanische Belastungen durch Vibrationen, Staub und Insekten, die auf die Elektronik und Sensorik Einfluss nehmen. Die Auswirkungen auf das Ansprechverhalten des Rauchmelders sind für den Einzelfall nicht vorhersehbar.

Eine Alarmschwellennachführung als eine Art Verschmutzungskompensation, wie sie in den Rauchmeldern der Baureihen UG-3 und UG-5 eingesetzt wird, verlängert die Lebensdauer der Rauchmeldeköpfe erheblich, kann die Einflüsse aber auf Dauer nicht vollumfänglich kompensieren.

Somit sind nach der DIN 14677 Feststellanlagen, der DIN 14675 Brandmeldeanlagen und nach der Empfehlung des ZVEI (Merkblatt 33005:2010-06), die Rauchmeldeköpfe nach einer Betriebsdauer von 5 Jahren (ohne Alarmschwellennachführung/ Verschmutzungskompensation) bzw. nach 8 Jahren (mit Alarmschwellennachführung / Verschmutzungskompensation) auszutauschen.

 

Für die Luftkanalrauchmelder der Baureihen UG-2, UG-3 und UG-5 der Firma Calectro bedeutet dies folgendes:

Austausch der Rauchmeldeköpfe ST-P-DA nach einer Betriebsdauer von 5 Jahren

  • verbaut in den Luftkanalrauchmeldern der Baureihe UG-2

 Austausch der Rauchmeldeköpfe EVC-P-Y-DA/HS nach einer Betriebsdauer von 8 Jahren.

  • verbaut in den Luftkanalrauchmeldern der Baureihe UG-3 und UG-5

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.